Beurlaubung
Längere Beurlaubungen müssen unter Angabe eines triftigen Grundes schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Die Klassenlehrerin kann ein Kind aus wichtigen Gründen bis zu zwei Tagen beurlauben.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen einmalig während der Grundschulzeit möglich. Ein entsprechender Antrag muss mindestens drei Wochen vor den Ferien schriftlich an die Schulleitung erfolgen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder über das Sekretariat beziehen.
Martin-Buber-Schule
Sachsenhäuser Landwehrweg 301
60598 Frankfurt am Main
Fax: +49-69-212-45480